Die Gründung des Bad Salzdetfurther Geschichtsvereins hat eine lange Vorgeschichte. Im Jahr 1986 wurde das Sole-, Salz- und Kali-Bergbau-Museum ehrenamtlich gegründet. Mit viel Eigeninitiative, Verzicht auf Freizeit und oft mit privatem Geld haben die Bergleute die Geschichte des Bergbaus in Bad Salzdetfurth - aber auch die Entstehung der Erde - dargestellt.
Im Laufe der Jahre wurde das Museum ein Zuhause für viele kostbare Sammlungen, familiäre Erinnerungen, Exponate aus dem Bergwerk, historischen Dokumente, Bilder, Chroniken, Bücher, Mineralien und Gesteine von allen Kontinenten. Viele Menschen gaben dem Museum, was ihnen wichtig und kostbar war. Auf diese Weise ist eine einzigartige Sammlung entstanden.
Um das Museum zu erhalten und weiter den Besuchern zugänglich zu machen, hat das Museumsteam am 4. November 2015 den Bad Salzdetfurther Geschichtsverein e.V. gegründet. Die Aufgaben des Geschichtsvereins sind unter anderem der Erhalt und die ehrenamtliche Führung des Museums in Bad Salzdetfurth, die Förderung von Kunst und Kultur und die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.
Heute betreibt der Bad Salzdetfurther Geschichtsverein e.V. gemeinsam mit der Stadt Bad Salzdetfurth das Bergbau- und Salz-Museum in der Saline.
Inzwischen hat der Verein mehr als 80 Mitglieder. Wir freuen uns auf neue Mitglieder, die unsere in der Satzung formulierten Aktivitäten zum Wohle der Stadt, ihrer Bürgerinnen, Bürger und Gäste unterstützen.
Satzung des
Bad Salzdetfurther Geschichtsvereins e.V.
§ 1
Name, Zweck und Aufgaben des Vereins
1. Der Verein, gegründet am 04.11.2015, führt den Namen „Bad Salzdetfurther Geschichtsverein e.V.“
2. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer 201075 eingetragen.
3. Sitz des Vereins ist Bad Salzdetfurth.
4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.
5. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
6. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts
„ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
§ 2
Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, der Denkmals- und Landschaftspflege im
Raum Bad Salzdetfurth. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:
a. Pflege und Bewahrung des historischen Brauchtums der Stadt Bad Salzdetfurth, des Salinenbetriebs, des Kali- und Salzbergbaus und der Persönlichkeiten der Stadt Bad Salzdetfurth sowie die
Betreuung des Bergbau- und Salzmuseums in der Saline.
b. Die Erforschung der Geschichte der Stadt Bad Salzdetfurth.
c. Die Unterrichtung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
4.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
5. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
§ 3
Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Auch Vereine, Institute und Körperschaften können Einzelmitglieder werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend der Vorstand.
2. Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 4
Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet
a. mit dem Tod des Mitglieds,
b. durch freiwilligen Austritt,
c. durch Ausschluss aus dem Verein,
d. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.
2. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende erfolgen.
3. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss
der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung
ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige
schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.
§ 5
Mitgliedsbeiträge
1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit
werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.
2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
§ 6
Organe des Vereins
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
§7
Der Vorstand
1. Der Vorstand i. S. d. §26 BGB besteht aus 4 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus:
2. Dieser geschäftsführende Vorstand wird ergänzt durch einen erweiterten Vorstand, der aus
bis zu 4 Mitgliedern des Vereins besteht. Zusätzlich zählen zum erweiterten Vorstand je ein
Vertreter*in der Stadt Bad Salzdetfurth sowie des Bergmannsvereins „Glück-Auf“.
Diese haben Rederecht in den Vorstandssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.
3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch drei Mitglieder
aus dem geschäftsführenden Vorstand vertreten.
4. Die Vereinigung mehrere Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.
§ 8
Amtsdauer des Vorstandes
1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage
der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.
2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand
ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche
Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
§ 9
Beschlussfassung des Vorstands
1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder
vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, oder fernmündlich einberufen werden. In jedem Fall ist eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters der Vorstandssitzung.
2. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter. Die Beschlüsse des Vorstandes sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.
§ 10
Die Mitgliederversammlung
1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied – auch die Ehrenmitglieder – eine Stimme.
2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
a. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.
b. Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages.
c. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.
d. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.
e. Ernennung von Ehrenmitgliedern.
f. Erstellung eines Arbeitsplanes.
§ 11
Besondere Mitarbeit
1. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben besondere Arbeitskreise aus Vereinsmitgliedern bilden.
2. Die Arbeitskreise führen ihre Aufgaben im Auftrag des Vorstandes eigenverantwortlich durch. Notwendige Ausgaben für die Durchführung bedürfen der Beschlussfassung durch den Vorstand
des Vereins.
3. Der Vorstand kann bestimmte Mitglieder zu Vorstandssitzungen als Gastteilnehmer einladen.
Diese Personen haben in den Vorstandssitzungen Rede- und Vorschlagsrecht.
§ 12
Beschlüsse der Vereinsorgane
1. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung und zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen
hat schriftlich mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung an die Mitglieder
oder durch entsprechende Veröffentlichung in der Wochenzeitung „Rund um Bad Salzdetfurth“ (RuBS)
zu erfolgen.
2. Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.
3. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen bedürfen der einfachen Mehrheit,
soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.
4. Sämtliche Protokolle und Beschlüsse sind vom Sitzungsführer und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 13
Geschäftsordnung
1. Alle vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zum reibungslosen Ablauf
des Vereinslebens werden in einer Geschäftsordnung zusammengefasst.
§ 14
Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins
1. Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist die Stimmenmehrheit von mindestens 75% der
anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer ordnungsmäßig einberufenen Versammlung
erforderlich.
2. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen
Mitgliederversammlung mit 75% Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen
werden.
3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen je zur Hälfte
an den Bergmannsverein „Glück Auf e. V. Bad Salzdetfurth“ und die Stadt Bad Salzdetfurth, die dieses
Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Die gesamte Ausstattung und alle Exponate des Museums fallen im Falle der Auflösung an die Stadt Bad Salzdetfurth, außer den Exponaten die dem Bergmannsverein „Glück Auf“ gehören. Diese Exponate stehen dem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung
Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 8. September 2023 verabschiedet.
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