Satzung des

Bad Salzdetfurther Geschichtsvereins e.V.

§ 1

Name, Zweck und Aufgaben des Vereins

 

  1. Der Verein, gegründet am 04.11.2015, führt den Namen „Bad Salzdetfurther Geschichtsverein e.V.“

  2. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hildesheim unter der Nummer 201075 eingetragen.

  3. Sitz des Vereins ist Bad Salzdetfurth.

  4. Der Verein ist politisch, ethnisch und konfessionell neutral.

  5. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

  6. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. des Abschnitts
         „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

§ 2

Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur, der Denkmals- und Landschaftspflege im        
     Raum Bad Salzdetfurth. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch:

        a. Pflege und Bewahrung des historischen Brauchtums der Stadt Bad Salzdetfurth, des Salinenbetriebs,              des Kali- und Salzbergbaus und der Persönlichkeiten der Stadt Bad Salzdetfurth sowie die 
           Betreuung des Bergbau- und Salzmuseums in der Saline.

        b. Die Erforschung der Geschichte der Stadt Bad Salzdetfurth.

        c. Die Unterrichtung seiner Mitglieder und der Öffentlichkeit.

  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder 
          erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

  4.Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, 
          oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

  5. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.

§ 3

Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Auch Vereine, Institute und              Körperschaften können Einzelmitglieder werden. Über den Aufnahmeantrag entscheidet abschließend          der Vorstand.

  2. Über die Ernennung von Ehrenmitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

§ 4

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet

        a. mit dem Tod des Mitglieds,

        b. durch freiwilligen Austritt,

        c. durch Ausschluss aus dem Verein,

        d. bei juristischen Personen durch deren Auflösung.

  2. Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur durch schriftliche Erklärung unter Einhaltung 
       einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende erfolgen.

  3. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss 
      der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung 
      ist dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich persönlich zu rechtfertigen. Eine etwaige 
      schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Mitgliederversammlung zu verlesen.

 

§ 5

Mitgliedsbeiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit 
      werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.

  2. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. 

 

§ 6

Organe des Vereins

  1. der Vorstand

  2. die Mitgliederversammlung

 

§7

Der Vorstand

  1. Der Vorstand i. S. d. §26 BGB besteht aus 4 Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus: 

  •         Dem/der Vorsitzenden
  •         Dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
  •         Dem/der Kassenwart*in
  •          Dem/der Schriftführer*in

  2. Dieser geschäftsführende Vorstand wird ergänzt durch einen erweiterten Vorstand, der aus 
        bis zu 4 Mitgliedern des Vereins besteht. Zusätzlich zählen zum erweiterten Vorstand je ein 
       Vertreter*in der Stadt Bad Salzdetfurth sowie des Bergmannsvereins „Glück-Auf“. 
       Diese haben Rederecht in den Vorstandssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.

  3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch drei Mitglieder 
        aus dem geschäftsführenden Vorstand vertreten.

  4. Die Vereinigung mehrere Vorstandsämter in einer Person ist unzulässig.

 

§ 8

Amtsdauer des Vorstandes

  1. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren, vom Tage 
     der Wahl an gerechnet, gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

  2. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so wählt der Vorstand 
     ein Ersatzmitglied (aus den Reihen der Vereinsmitglieder) für die restliche  
      Amtsdauer des Ausgeschiedenen.

§ 9

Beschlussfassung des Vorstands

   1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse im Allgemeinen in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder 
      vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, oder fernmündlich einberufen werden. In jedem Fall ist           eine Einberufungsfrist von drei Tagen einzuhalten. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht.           Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Vorstandsmitglieder, darunter der                           Vorsitzende oder sein Stellvertreter anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit           der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters           der Vorstandssitzung.

   2. Die Vorstandssitzung leitet der Vorsitzende, bei dessen Abwesenheit sein Stellvertreter. Die Beschlüsse          des Vorstandes sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben.

 

§ 10

Die Mitgliederversammlung

   1. In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied – auch die Ehrenmitglieder – eine Stimme.

   2. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

       a. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.

       b. Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrages.

       c. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes.

       d. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins.

       e. Ernennung von Ehrenmitgliedern.

       f. Erstellung eines Arbeitsplanes.

 

§ 11

Besondere Mitarbeit

   1. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben besondere Arbeitskreise aus Vereinsmitgliedern bilden.

   2. Die Arbeitskreise führen ihre Aufgaben im Auftrag des Vorstandes eigenverantwortlich durch.                            Notwendige Ausgaben für die Durchführung bedürfen der Beschlussfassung durch den Vorstand 
       des Vereins.

  3. Der Vorstand kann bestimmte Mitglieder zu Vorstandssitzungen als Gastteilnehmer einladen. 
      Diese Personen haben in den Vorstandssitzungen Rede- und Vorschlagsrecht.

 

§ 12

Beschlüsse der Vereinsorgane

  1. Die Einladung zur Jahreshauptversammlung und zu außerordentlichen Mitgliederversammlungen 
     hat schriftlich mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung an die Mitglieder 
     oder durch entsprechende Veröffentlichung in der Wochenzeitung „Rund um Bad Salzdetfurth“ (RuBS) 
     zu erfolgen.

  2. Jede ordnungsgemäß anberaumte (ordentliche oder außerordentliche) Mitgliederversammlung ist ohne         Rücksicht auf die Zahl der erschienen stimmberechtigten Mitgliedern beschlussfähig.

  3. Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlungen bedürfen der einfachen Mehrheit, 
      soweit sie nicht Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins betreffen.

  4. Sämtliche Protokolle und Beschlüsse sind vom Sitzungsführer und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

 

§ 13

Geschäftsordnung

  1. Alle vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zum reibungslosen Ablauf 
     des Vereinslebens werden in einer Geschäftsordnung zusammengefasst.

 

§ 14

Satzungsänderungen, Auflösung des Vereins

  1. Zur Beschlussfassung über Satzungsänderungen ist die Stimmenmehrheit von mindestens 75% der 
     anwesenden stimmberechtigten Mitglieder einer ordnungsmäßig einberufenen Versammlung             
     erforderlich. 

  2. Die Auflösung des Vereins kann nur von einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen 
      Mitgliederversammlung mit 75% Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen 
      werden.

  3. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen je zur Hälfte 
      an den Bergmannsverein „Glück Auf e. V. Bad Salzdetfurth“ und die Stadt Bad Salzdetfurth, die dieses 
      Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden haben. Die gesamte         Ausstattung und alle Exponate des Museums fallen im Falle der Auflösung an die Stadt Bad Salzdetfurth,         außer den Exponaten die dem Bergmannsverein „Glück Auf“ gehören. Diese Exponate stehen dem                   Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung

 

Die vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 8. September 2023 verabschiedet.     

Satzung des Bad Salzdetfurther Geschichtsvereins e.V.

Verantwortlich:

Bad Salzdetfurther Geschichtsverein e.V.
Vorsitzender: Dr. Andreas Rendel

Satzung:

Die Satzung zum Download
 

Kontakt:

Bergbau- und Salzmuseum in der Saline
Salinenstraße 19
31162 Bad Salzdetfurth

Tel. (Museum): 05063 / 960267
E-Mail: info@gv-badsalzdetfurth.de

Mitgliedschaft:

Wir freuen uns über weitere aktive und passive Mitglieder.
Bitte benutzen Sie zur Beantragung einer Mitgliedschaft das Aufnahmeformular

Registereintrag:

Amtsgericht Hildesheim, VR 201075

Weiter Links:

Bergbau- und Salzmuseum in der Saline Bad Salzdetfurth

Stadt Bad Salzdetfurth

KVV - Kultur- und Verschönerungsverein Bad Salzdetfurth e.V.

Kur- und Betriebsgesellschaft Bad Salzdetfurth GmbH

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